CommAwards 2023

UNUSUAL CREATIVE

SAVE THE DATE
Einreichungszeitraum 2023
01. August 2023 bis 31. Oktober 2023

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CULTURIA CAMP BAYERN 2023

new life, new work, new commerce

Unser neues Projekt in 2023 für die gesamte
bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft

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TAKE MUNICH 2023

01. Mai – 28. Juli 2023

Bewerbung abgeschlossen. Auswahl getroffen. Herzlichen Glückwunsch an alle Praktikanten/innen für TAKE MUNICH 2023.

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Maßgeschneiderter Lehrgang
Content-Marketing Manager:in

Der Zertifikatslehrgang Content-Marketing Manager:in der International Business School der FH Kufstein Tirol bietet Berufstätigen eine wissenschaftlich fundierte und praktische Weiterbildung an, um die Prozesse der Aufmerksamkeitsökonomie zu verstehen und wirkungsvoll Inhalte bereitzustellen.

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Energie
Aktuelle Förderungen und Entlastungen

Liebe CommClubs Bayern e.V. Mitglieder, liebe Freund*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft!
 
Aufgrund der steigenden Energiepreise haben Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die Mehrkosten abfedern oder begrenzen. Wie vorgestern angekündigt, möchten wir Ihnen in diesem Sondernewsletter einen Überblick zu den Aktuellen Förderungen und Entlastungen rund um das Thema Energie geben.
 
Wir haben für Sie die relevanten Hilfsmaßnahmen für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen und Selbständige zusammengefasst und die jeweiligen Infoseiten verlinkt.
 
Für den schnellen Einstieg empfehlen wir zusätzlich folgende Websites:

  • Zeitstrahl mit allen Entlastungen auf Bundesebene: Wann greift welche Entlastung? | Bundesregierung.
  • Für Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende sind die Seiten des Kulturfonds Energie des Bundes die zentrale Informationsquelle.
  • Für gewerblich tätige Selbständige und Unternehmen in Bayern bietet die IHK für München und Oberbayern einen guten Überblick mit zahlreichen Informationsangeboten.

HILFEN FÜR KULTURORTE UND KULTURVERANSTALTENDE:

Kulturfonds Energie (Bund)

Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie Kulturveranstaltende können die Mehrkosten bei der Energiebeschaffung beim Kulturfonds Energie des Bundes beantragen. Insgesamt steht eine Milliarde Euro für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 zur Verfügung.
 
Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind. Künstler*innen individuell sind hier nicht antragsberechtigt.
 
Im Unterschied zum Sonderfonds im Rahmen der Coronahilfen für Kulturveranstaltungen des Bundes können auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen oder auch soziokulturelle Zentren die Förderung beantragen, wenn sie gesonderte Voraussetzungen erfüllen.
 
Der Kulturfonds Energie berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Gefördert wird ein Teil der Mehrkosten.

  • Seit 15. Februar ist die Website Kulturfonds Energie des Bundes mit weiteren Informationen und FAQs online. Dort ist die Antragstellung möglich.
  • Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet.
  • Eine virtuelle Informationsveranstaltung fand am Mittwoch, den 15. Februar statt. Sie soll in Kürze als Aufzeichnung auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung stehen.

ENTLASTUNGSPAKETE DES BUNDES:

Strompreisbremse für Unternehmen und Vereine ab 1. März 2023 (Bund)

Für Haushalte und kleine Unternehmen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wird der Preis pro kWh auf 40 Cent gedeckelt – für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (in der Regel des Vorjahres). Ist dieses Basiskontingent verbraucht, gilt der jeweils vertraglich vereinbarte (höhere) Preis. Damit möchte der Bund die Einsparung von Strom anregen.
 
Die Strompreisbremse tritt am 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Sie müssen keinen eigenen Antrag stellen – die Stromversorger verrechnen die Kosten automatisch oder im Falle eines Mietverhältnisses über die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin/des Vermieters. Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag.
 
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

FAQ zur Strompreisbremse

Gas- und Wärmepreisbremse für kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine ab 1. März 2023 (Bund)

Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine, die mit Gas heizen, erhalten ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Preis von 12 Cent / kWh. Bei Haushalten, die mit anderen Energieträgern heizen, liegt der Preis bei 9,5 Cent / kWh. Für den Verbrauch, der über dem Kontingent liegt, muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
 
Die Gas- und Wärmepreisbremse tritt am 01. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Auch hier müssen Sie keinen Antrag stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Energieversorgungsunternehmen oder über die Betriebskostenabrechnung der Vermieterin/des Vermieters.

FAQ zur Gas- und Wärmepreisbremse

Energiepreispauschale für Soloselbständige (Bund)

Die Energiepreispauschale (EPP) wurde bei Soloselbständigen mit der Einkommensteuervorauszahlung für das 3. Quartal (10. September) verrechnet, d.h. dass die Vorauszahlung automatisch um 300 Euro herabgesetzt wurde.
 
Falls Sie keine Einkommenssteuervorauszahlung leisten, wird die EPP in der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend gemacht. Die EPP wird vom Finanzamt verrechnet bzw. ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die EPP mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 festgesetzt wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Mehr Infos erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

BAYERISCHE ENERGIE-HÄRTEFALLHILFEN:

Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe ergänzt branchenübergreifend die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
 
Im Unterschied zu den Entlastungspaketen des Bundes werden auch Mehrkosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas gefördert. Es gilt eine Bagatellgrenze in Höhe von 6000€. Die Energie-Härtefallhilfe gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023, soweit die im aktuellen Beschaffungszeitraum gezahlten Preise über 200 Prozent des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

  • Die Programmabwicklung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich.
  • Weitere Informationen folgen in Kürze über diese Website: Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen I Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de).

SOLIDARITÄT MIT DER UKRAINE.
Weil Frieden und Demokratie unser aller Aufgabe ist.

Die Landeshauptstadt München hat auf ihrer Webseite bereits eine umfangreiche Seite mit Informationen auf Deutsch und Ukrainisch erstellt, diese Seite wird kontinuierlich aktualisiert: https://stadt.muenchen.de/infos/ukraine.html

Wenn Sie in München einen Schlafplatz anbieten können, können Sie das über die Webseite der Münchner Freiwilligen anmelden: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdLrJ6PrbBAFfcdGan_-f7oHWdhZnmseY4PFXx3Wz–XMWbSg/viewform

Deutschlandweit können Sie ihre Wohnung bei Unterkunft Ukraine anbieten.

HIER finden Sie ein Infoblatt der Stadt München mit Informationen für Personen, die eine Unterkunft bereitstellen.

Der Freistaat Bayern hat ein Sonderstipendienprogramm für geflüchtete ukrainische Künstler*innen aufgelegt: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6831/bayern-bringt-sonderstipendienprogramm-fuer-gefluechtete-ukrainische-kuenstlerinnen-und-kuenstler-auf-den-weg.html

 

In Bayern engagieren sich Agenturen und Unternehmen für Menschen in der Ukraine und diejenigen welche bereits aus der Ukraine geflohen sind.

Wir möchten Ihnen aktuell 2 von den zahlreichen Initiativen anbieten:

Eine branchenübergreifende Übersicht für Bayern zur Koordination von Hilfsangeboten hat die Bayerische Staatsregierung zusammengestellt diese finden Sie auf der Seite „Hilfen in der  Ukrainekrise“. https://www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php

Insbesondere wie Betriebe aktuell und in Zukunft geflohene Menschen aus der Ukraine helfen können, dazu zeigt das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags verschiedene Wege auf.

Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern – Standortbestimmung und Vision

Die neueste Studie „Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern – Standortbestimmung und Vision“ ist nun für alle CommClubs Bayern Mitglieder zugänglich als Download verfügbar:

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Planung-und-Koordination/2021/Downloads/21-11-30-Studie-KuK-Bayern_Standortbestimmung-und-Vision.pdf

Die CommClubs Bayern e.V. sind die Berufsvereinigung und Interessensvertretung der Werbe- und Kommunikationswirtschaft. In ihr sind alle Formen und Disziplinen der Branche organisiert: vom selbstständigen Art Director bis zu großen Agenturen, vom digitalen Spezialisten bis zum Druckdienstleister. Bei uns treffen sich Kreativschaffende jeglicher Couleur zum Austausch, seien es Berufseinsteigende oder Geschäftsführer. Das macht unser Beziehungsgeflecht so spannend. Zu den Mitgliedern der CommClubs Bayern zählen Verlagshäuser und TV-Sender, renommierte Agenturen, bekannte Marken und international agierende Unternehmen.