CORONA HILFEN

Liebe CommClub Bayern Mitglieder*innen, Kultur- und Kreativschaffende, liebe Künstler*innen, liebe Freund*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft!

Die Zahlen sinken, die Temperaturen steigen allmählich. Auch wenn der Mai nicht alles neu macht, so spürt man doch eine gewisse Aufbruchstimmung in der Stadt: Die Geschäfte sind offen, die Außengastronomie lädt endlich wieder zum Verweilen ein, und die eine oder andere Veranstaltung findet wieder live statt.

+++ FÖRDERUNGEN +++

Ausschreibungen des Kulturreferats der Landeshauptstadt München

Unter dem Link www.muenchen.de/kulturausschreibungen finden Sie Ausschreibungen und Förderprogramme des Kulturreferats der Landeshauptstadt München wie z.B. aktuell zur Förderung von Kinder- und Jugendtheaterproduktionen oder Ausschreibung der Villa Waldberta und des Ebenböckhauses.

Ausschreibungen des Referats für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München

Der PhönixPreis ist ein Wirtschaftspreis, der sich an Münchner Unternehmer*innen aller Branchen mit Migrationshintergrund richtet, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind. Wir wissen aus bester Erfahrung, dass hier auch im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft spannende Unternehmen tätig sind! Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Weitere Angebote / Angebote für den KuK Einzelhandel

Unser Kooperationspartner, die Günther Rid Stiftung für den Bayerischen Einzelhandel, bietet nicht nur qualifizierende Förderprogramme für Unternehmer*innen aus dem Bereich Handel, sondern veröffentlicht auch regelmäßig spannende Aktionen und Unterstützungsangebote auf ihrer Webseite wie z.B. die Verlosung eines Ladenbaus oder eine Informationsbroschüre zum Thema Positionierung und vieles mehr. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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+++ CORONA HILFEN +++

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat am 26. Mai 2021 grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Eine konkrete Antragstellung ist noch nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung Soloselbständigen Programm

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2021 angekündigt, das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das Programm ist als fiktiver Unternehmerlohn ausgestaltet und soll einen Ausgleich für entgangenen Umsatz bieten.

Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 kann ein Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen gestellt werden. Anträge für das zweite Halbjahr 2021 sind noch nicht möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Modifizierung und Fortführung des bayerischen Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm

Das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm wird bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt und kann jetzt rückwirkend zum 01.01.2021 beantragt werden. Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter werden stärker einbezogen und das Programm wird auf laufende und künftige Bundeshilfen abgestimmt.

Mehr dazu finden Sie hier.

Corona-Förderung: NEUSTART-KULTUR

Einen Überblick über alle Sparten und Programme von NEUSTART KULTUR finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

Härtefallhilfe

Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder.

· Ziel der Härtefallhilfe ist es, diejenigen Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde.

· Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie kann nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen.

· Eine Antragstellung muss durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) erfolgen. Kosten für prüfende Dritte, die im Rahmen der Beantragung der Härtefallhilfe anfallen, sind (je nach Umsatzrückgang) bis zur vollen Höhe förderfähig.

· Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021; eine Antragstellung soll noch im Mai möglich sein und endet am 31. August 2021.

Nähere Informationen zur Härtefallhilfe und das Antragsformular finden Sie hier.

Eine Übersicht zu den Corona-Hilfen

finden Sie auf unserer Website unter „Corona“. Dort stehen auch die Hotline-Nummern von Bund und Land, unter denen Sie konkrete Beratung zu einzelnen Programmen erhalten.

Mit besten Grüßen,
Ihre CommClubs Bayern &
Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft
Landeshauptstadt München
Schwere-Reiter-Straße 2b
80637 München